AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elektrowerkzeuge Schönherr (Ladengeschäft)
- Gemeinsame Bedingungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
- Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen eines Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir bestätigen schriftlich deren Geltung.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht an Dritte übertragbar. Eine Abtretung ist nur möglich, wenn wir schriftlich zustimmen oder dies aufgrund nachfolgender Regelungen gestattet ist.
Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, Handwerkern und sonstigen Unternehmen.
- Angebot / Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Kommt der Vertrag nicht zustande, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
- Lieferbedingungen
Der im Vertrag kalendermäßig bestimmte Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Auftragnehmer. Er ist nur verbindlich, wenn nach Abschluss des Vertrages keine Änderung des Vertragsinhaltes vorgenommen wird.
- Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind vom Kunden zu vergüten, wenn sie auftragsgemäß über eine bloße Kostenschätzung hinaus eine detaillierte Leistungsbeschreibung beinhalten.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Preise gelten ab Werk oder dem jeweiligen Auslieferungslager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung.
Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
Verkaufs- und Reparaturpreise werden individuell vereinbart. Falls dies nicht erfolgen sollte, gelten die Verkaufspreise der jeweils gültigen Preislisten. Diese liegen in den Geschäftsräumen der Fa. Elektrowerkzeuge Schönherr aus.
Bei Reparaturen in Betracht kommende Stundenlöhne sind ebenfalls den aktuellen Preislisten zu entnehmen. Diese werden auf Verlangen dem Kunden ausgehändigt.
Rechnungsbeträge sind, wenn kein Zahlungsziel gesondert vereinbart wird, sofort nach Rechnungserteilung fällig. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit erfolgen, gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Sollten wir in der Lage sein, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Die Vereinbarung eines Zahlungsziels erfolgt immer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbedingung.
Bei Zahlungsverzug des Kunden steht uns das Recht zu, alle ausstehenden und nicht mit einer Einrede behafteten Forderungen sofort fällig zu stellen.
- Warenrücknahme
- Die Rücknahme bestellter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Erklären wir im Einzelfall aus Kulanz unsere vorherige schriftliche Zustimmung zur Rückgabe gelieferter Ware, gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Unsere Zustimmung zur Rücknahme gelieferter Ware gegen Gutschrift steht stets unter der auflösenden Bedingung, dass die Ware originalverpackt und neuwertig bei uns eintrifft. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden.
- Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Warenstückwerts, mindestens jedoch 10 Euro. Zusätzlich hat der Kunde etwaig anfallende Aufarbeitungskosten zu tragen. Die Bearbeitungsgebühr und etwaige Aufarbeitungskosten werden bei der zu erstellenden Gutschrift in Abzug gebracht.
- Artikel mit einem Warenstückwert unter 15 Euro sind von der Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen.
- Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
- Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen.
- Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:
Elektrowerkzeuge Schönherr bzw. Handwerkershopping.de, Räcknitzhöhe 76, 01217 Dresden, E-Mail: info@ewsdd.de bzw. shop@handwerkershopping.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Elektrowerkzeuge Schönherr bzw. Handwerkershopping.de, Räcknitzhöhe 76, 01217 Dresden) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Gesamthaftung
Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche einschließlich von Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, tritt Erfüllung des Vertrags unsererseits sowohl bei Reparaturen als auch bei Verkäufen dann ein, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt unseren Betrieb verlässt.
Gerichtsstand ist Dresden. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
- Datenschutz
Die für die Geschäftsbeziehung erforderlichen kundenbezogenen Daten werden gespeichert (§ 33 BDSG).
- Besondere Verkaufsbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (bei Lastschriftverfahren bis zur Unwiderruflichkeit) aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
Soweit wir mit dem Kunden die Bezahlung des Kaufpreises aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache heraus zu verlangen.
In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt jedoch stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung aus der Geschäftsbeziehung.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. ER tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Wir nehmen dieses antizipierte Forderungsabtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Er handelt jedoch dabei treuhänderisch. Sollte er das eingezogene Vermögen nicht gesondert verwalten und seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund Insolvenz nicht nachkommen, führt dies auch zur persönlichen Haftung der Organmitglieder. Zur Einziehung der antizipiert abgetretenen Forderungen sind wir jedoch auch stets selbst befugt.
Wir verpflichten uns jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht; hierzu gehört auch die Aushändigung der diese Angaben dokumentierenden Unterlagen und Urkunden.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Mieteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten dieselben Regelungen wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Annahme und Annahmeverzug
Der Kunde gelangt in Annahmeverzug, wenn er die gekauften und ordnungsgemäß angebotenen Waren nicht innerhalb der vertraglich geregelten Frist annimmt. Ist keine Frist im Vertrag genannt, so gelangt der Kunde in Annahmeverzug, wenn er bei vereinbarter Holschuld die ihm angebotene Ware nicht innerhalb von 8 Werktagen bei uns abholt. Im Falle der vereinbarten Schickschuld gelangt der Kunde in Annahmeverzug, wenn er die ordnungsgemäß versandten Waren nicht entgegen nimmt.
Ist der Kunde in Annahmeverzug geraten oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Falle des Schadensersatzes gemäß §326 BGB sind wir berechtigt, einen pauschalen Schaden in Höhe von 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern. Dem Kunden verbleibt das Recht, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Werk oder dem jeweiligen Auslieferungslager vereinbart.
Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind etwaige Paletten oder andere kostenpflichtige Verpackungsmittel.
- Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, es sei denn, diese erhöhen sich dadurch, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde. (?)
Sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese nach Erfüllung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf unserem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Jedoch ist auch in diesen Fällen die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt im Weiteren dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
Soweit wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist unsere Vertragspflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungspflicht beträgt in allen Fällen 6 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, geltend gemacht werden.
III. Besondere Reparaturbedingungen
- Hinweise zu Reparaturen
Mit Abgabe Ihres Elektrowerkzeugs zum Zweck der Reparatur durch uns, akzeptieren Sie folgende Vereinbarungen:
Vorab-Freigabe:
Die Abwicklung der Reparatur kann wesentlich beschleunigt werden, wenn Sie uns vorab mitteilen, bis zu welchem Betrag wir Ihr Elektrowerkzeug reparieren dürfen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gestatten Sie uns die Reparatur bis zu 50% des Geräte-Neupreises.
Übersteigen die Reparaturkosten 50% des Neupreises (UVP), erhalten Sie automatisch einen Kostenvoran-schlag.
Kostenvoranschlag:
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Eine Schwankung um 15% des angegebenen Wertes liegt im Bereich des Möglichen und wird vom Kunden akzeptiert. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger als das angegebene Limit, werden selbstverständlich nur diese verrechnet.
Die Erstellung des Kostenvoranschlages wird nach Aufwand und jeweils gültiger Preisliste zzgl. MwSt. berechnet.
Verunreinigte Geräte:
Sollte Ihre Maschine so verunreinigt sein, dass eine Reparatur nicht ohne weiteres möglich ist, erheben wir eine Reinigungsgebühr nach Aufwand.
Entsorgung / Verschrottung:
Wird ein repariertes Gerät nicht innerhalb von drei Monaten nach Benachrichtigung durch uns vom Kunden abgeholt, stimmt der Kunde einer Entsorgung zu.
Defekte/ unreparierte Geräte:
Erhalten Sie aus Sicherheitsgründen im zerlegten Zustand zurück!
- Werkunternehmerpfandrecht
Wir haben das Recht, an den vom Kunden zur Reparatur übergebenen Gegenständen solange ein Pfandrecht geltend zu machen, bis sämtliche Forderungen aus allen Verträgen erfüllt sind. Das Pfandrecht lebt auch dann wieder auf, wenn wir die reparierte Sache dem Kunden erst herausgegeben haben, dieser dann jedoch die Sache wieder in unseren Besitz übergibt.
Sollte die zur Reparatur vom Kunden übergebene Sache nicht in dessen Eigentum stehen, so ist er verpflichtet, dem Eigentümer bzw. Sicherungseigentümer die Reparatur zur Kenntnis zu geben und von diesem die Zustimmung zur Reparatur auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen anzufordern.
Auch an den vom Kunden übergebenen Gegenständen, die nicht in dessen Eigentum stehen, steht uns daher das Werkunternehmerpfandrecht zu.
Sollte der Kunde bei Vertragsabschluss nicht mitteilen, dass der zur Reparatur übergebene Gegenstand nicht in seinem Eigentum steht und wir aufgrund von Rechten Dritter das Werkunternehmerpfandrecht nicht geltend machen können, haftet der Kunde auf Ersatz des über die Reparaturrechnung hinausgehenden weiteren Schadens, der durch den Verlust dieser Sicherheit entsteht.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den in den Reparaturgegenstand eingebrachten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Es gelten insoweit die im Abschnitt „Besondere Verkaufsbedingungen / Eigentumsvorbehalt“ genannten Regelungen.
Werden die von uns durch die Reparatur eingebauten Gegenstände mit der Reparatursache derart verbunden, dass dabei eine einheitliche untrennbare Sache entsteht, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Reparatursachen den von uns eingebauten Reparaturgegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung, bzw. Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum oder Alleineigentum für uns.
- Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungspflicht beträgt für sämtliche Arbeits- und Reparaturleistungen sowie für eingebautes Material vom Zeitpunkt der Übergabe der reparierten Sache an den Kunden 6 Monate.
Uns steht das Recht zur mehrfachen Beseitigung des Reparaturmangels oder zur Herstellung eines neuen Werkes zu. Erst wenn wir mit der Beseitigung des Reparaturmangels oder mit der Herstellung des neuen Werkes in Verzug geraten, ist der Kunde berechtigt, diese Arbeiten in Selbstvornahme durchzuführen. Bevor der Kunde jedoch einem Dritten den Auftrag zur Beseitigung des Reparaturmangels erteilt, muss er uns die Möglichkeit geben, mit ihm schriftlich über eine angemessene Minderung der uns dem Reparaturvertrag zustehenden Vergütung zu verhandeln.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand uns zur Untersuchung und Durchführung der nachbessernden Reparatur zur Verfügung gestellt wird. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, sind wir von der Mangelhaftung befreit.
Sollte die Beseitigung des Reparaturmangels nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein bzw. die für die Reparatur ursprünglich vereinbarte Vergütung überschreiten, sind wir berechtigt, auch vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden eine eventuell bereits gewährte Vergütung zu erstatten.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch eine unsachgemäße Handhabung, falschen Anschluss oder auf Grund einer falschen Bedienung durch den Kunden verursacht werden.
Wir haften nicht für Schäden außerhalb des von uns reparierten Gegenstandes, es sei denn, der Schaden entsteht durch einen Fehler, den wir grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht entdeckt oder beseitigt haben. Selbst in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Dresden, 26.07.2022